Hanza Trading GmbH

DOK. AGB-01

AGB

Stand: August 2026

01

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Hanza Trading GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen.

02

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Ausführung der Lieferung zustande.

Angaben zu Produkten, Spezifikationen und Verfügbarkeiten sind Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

03

§ 3 Preise und Zahlung

Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Zoll und Versicherung, sofern nicht anders vereinbart.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte.

04

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

Lieferungen erfolgen nach den vereinbarten Incoterms® 2020. Ohne besondere Vereinbarung liefern wir EXW Lager.

Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig. Liefertermine gelten als annähernd vereinbart, soweit sie nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigt wurden.

05

§ 5 Mindestabnahme und Verpackungseinheiten

Es gelten die im Angebot genannten Kartoninhalte, Palettenmengen und Mindestabnahmemengen. Abweichende Mengen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

06

§ 6 Untersuchung und Mängelrüge

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und Transportschäden sind innerhalb von 5 Werktagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).

Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Gutschrift.

07

§ 7 Haltbarkeit und Lebensmittelrecht

Angaben zur Restlaufzeit der Mindesthaltbarkeit werden auftragsbezogen bestätigt. Der Besteller ist für die Einhaltung der Lager-, Kühl- und Kennzeichnungsvorschriften in seinem Absatzland verantwortlich.

08

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Besteller tritt Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.

09

§ 9 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10

§ 10 Marken- und Vertriebsrechte

Die Nutzung von Marken, Logos und Verkaufsunterlagen der von uns vertretenen Hersteller ist ausschließlich für den vereinbarten Vertrieb gestattet und im Übrigen unzulässig.

11

§ 11 Erfüllungsort, Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, soweit der Besteller Kaufmann ist.

12

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die vollständige Fassung dieser Bedingungen stellen wir auf Anfrage als PDF zur Verfügung.

DOK. AGB-01 · Hanza Trading GmbH · Hamburg